Tierhalter, die mit ihrem Tier in die Tschechische Republik einreisen wollen oder das Land auf der Durchreise passieren, sollten Folgendes beachten:
Für die Einreise in die Tschechische Republik wird der internationale Ausweis für Kleintiere, der sogenannte Pet Passport benötigt sowie ein Impfnachweis gegen Tollwut. Die Tollwutimpfung sollte mehr als einen Monat zurückliegen und nicht älter als ein Jahr sein. Das Tier muss zudem entweder mittels einer Tätowierung oder einem Chip zu identifizieren sein.
Notwendige Dokumente und Voraussetzungen für die Einreise nach Tschechien
- Pet Passport - internationaler Ausweis für Kleintiere
- Bescheinigung über die Tollwutimpfung
- Tätowierung oder Chip zur Identifizierung des Tieres
Meerschweinchen, Hamster und sämtliche Nagetiere sowie Kriechtiere, Lurche, Aquariumfische, Papageien und andere Vögel können ohne eine veterinärärztliche Bewilligung oder Bescheinigung nach Tschechien mitgeführt werden.
Weitere Informationen zum Thema Reisen mit Tieren finden sich auf der Webseite der Tschechischen Staatlichen Veterinärverwaltung. Die Informationen dort sind nur in englischer Sprache abrufbar.
Die Staatliche Veterinärverwaltung erteilt auch Auskünfte zur Einreise mit Pferden und anderen hier nicht erwähnten Tieren.
Státní veterinární správa České republiky
Slezská 7, 120 00 Praha 2
Tel: +420 227 010 142
Fax: +420 227 010 191
E-Mail: e.podatelna@svscr.cz