Brünn/Prag - Das Verfassungsgericht in Brünn hat gestern die Gültigkeit des europäischen Haftbefehls bestätigt.
Damit wiesen die Richter eine Klage der oppositionellen ODS zurück, wie tschechische Tageszeitungen berichten.
Die Bürgerlichen Demokraten hatten die Klage eingereicht, weil sie der Ansicht sind, dass die mögliche Auslieferung eines tschechischen Staatsbürgers an ein anderes EU-Land gegen die Verfassung verstößt.
Brüssel erhofft sich durch den Eurohaftbefehl eine effektivere Zusammenarbeit auf europäischer Ebene bei der Aufdeckung von Straftaten vor allem im Bereich des organisierten Verbrechens. (gp/nk)
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Rubrik: Politik |
4.5.2006
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Gericht weist Klage der oppositionellen ODS ab
Tschechien Online, 4.5.2006
Autor:
Tschechien Online - Ressort Politik und Gesellschaft
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