Brünn - Die auf Initiative des ODS-Abgeordneten Marek Benda eingebrachte Verfassungsklage von insgesamt 51 Parlamentariern gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte Erfolg und resultierte Ende März im Befund der Verfassungsrichter, dass die flächenmäßige präventive Speicherung von Daten der elektronischen Kommunikation verfassungswidrig sei.
Das einstimmige Urteil erging am 22. März und wurde in der vergangenen Woche veröffentlicht.
Das nun in Teilen für verfassungswidrig erklärte Gesetz über die elektronische Kommunikation war vom tschechischen Parlament erlassen worden, um eine EU-Richtlinie umzusetzen, welche eigentlich zur Bekämpfung des Terrorismus geschaffen wurde.
Auf Grundlage des Gesetzes wurden zwar keine konkreten Kommunikationsinhalte gesammelt, doch wer mit wem wann telefoniert hatte und andere derartige Daten sollten verpflichtend gespeichert werden. Sechs Monate lang mussten Provider Daten über Telefonate, SMS, E-Mail Verkehr, abgeschickte Faxe sowie Besuche von Websites archivieren.
Kritiker störten sich vor allem an dem Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre. Des weiteren wird kritisiert, dass das Abrufen der gespeicherten Daten mittlerweile zum Alltag der Polizeiarbeit gehört, selbst wenn es sich um triviale Delikte handelt. Dies war möglich, weil die Bestimmungen zur Verwendung der gesammelten Daten unklar waren.
Ersterem Vorwurf gab das Verfassungsgericht in Brünn Ende März Recht, die Richter begründen ihren Entschluss damit, dass das Gesetz gegen das Recht auf Privatsphäre und das Gesetz auf informelle Selbstbestimmung verstoße. Nicht erfreut mit dem Urteil zeigte sich jedoch das Prager Innenministerium, das in dem Beschluss einen Rückschritt in der Verbrechensbekämpfung sieht. (msch)
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Rubrik: Politik |
4.4.2011
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Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre als Hauptargument
Tschechien Online, 4.4.2011
Autor:
Tschechien Online - Ressort Kultur
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