Vergewissern Sie sich vor der Abreise in die Tschechische Republik, dass Sie:
- eine (zeitweilige) Unterkunft;
- genügend Geld für den ersten Aufenthaltsmonat;
- die richtigen Dokumente haben, und zwar:
- einen gültigen Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument;
- einen Europäischen Krankenversicherungsausweis oder einen anderen 
- Beleg über die Krankenversicherung;
- das Formular U1 (E301) bzw. U2 (E303) - Europäische Formulare zur Koordinierung des Arbeitslosengeldes;
- sowie allgemeine Kenntnisse über die Tschechische Republik besitzen.
 
Nach der Ankunft in der Tschechischen Republik:
- melden Sie sich beim Gemeindeamt Ihres Wohnortes an;
- erledigen Sie die Anmeldung bei der Ausländerpolizei oder die nachfolgende Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der regionalen Dienststelle des Innenministeriums;
- melden Sie sich bei der Kranken- und Sozialversicherung und zur Steuerpflicht an;
- eröffnen Sie ein Bankkonto.















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