Die Tschechische Republik führt die Flagge der Tschechoslowakei weiter, wie sie am 30. März 1920 erstmals zum offiziellen Staatssymbol wurde.
Nach der Entstehung der Tschechoslowakei 1918 wurde zunächst lange überlegt, welche Flagge der neue Staat haben sollte.
Seit 1914 wurden vorläufig verschiedene Formen der traditionellen weiß-roten böhmischen Flagge verwendet, die sich wiederum vom böhmischen Wappen ableitet. 1918 wurde die böhmische Flagge zur Flagge der Tschechoslowakei erklärt und 1920 dann am linken Rand ein blaues Dreieck für die Slowakei eingefügt, so dass die Flagge nunmehr in den panslawistischen Farben weiß-blau-rot gehalten war.
Nach der Auflösung der Tschechoslowakei am 1.1.1993 entschied man sich in Tschechien, die tschechoslowakische Flagge beizubehalten, obwohl dadurch eindeutig der Artikel 3 Absatz 2 des Verfassungsgesetzes der Tschechoslowakei vom 25. November 1992 über die Auflösung der Tschechischen und Slowakischen Föderalen Republik verletzt wurde.
Dieses Gesetz bestimmte nämlich ausdrücklich, dass die beiden Nachfolgestaaten des erloschen Staates nicht dessen staatliche Symbole verwenden dürften.