Brno - Die UNESCO-geschützte funktionalistische Villa Tugendhat bleibt im Eigentum der Stadt Brünn. Das beschloss gestern der Stadtrat.
Vor wenigen Wochen hatte das Gremium dagegen einer Rückgabe des Mies- van-der-Rohe-Baus an die Nachkommen der früheren Eigentümer zugestimmt.
Allerdings hatte der damalige Beschluss vorgesehen, dass das Gebäude zunächst an den tschechischen Staat und dann vom Staat an die Erben zurückgegeben würde. Der Staat hatte dies jedoch abgelehnt.
Nun wollen die Erben vor Gericht ziehen. "Wenn der Stadtrat uns die Villa nicht restituieren will, dann respektiert er das geltende Gesetz nicht", so Augustin Kohoutek, Anwalt der Familie Tugendhat.
Die Erben hatten lange Zeit keine Restitutionsansprüche gestellt, später aber ihre Meinung geändert. Der Grund: Die dringend notwendige, aber teure Renovierung wurde bislang weder vom Staat noch von der Stadt in Angriff genommen. Die Erben wollen durch das Verfahren Druck ausüben, um den Funktionalismusbau vor dem drohenden Verfall zu retten. (gp/nk)
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      Rubrik:     Kultur        |  
          20.3.2007    
    
            
              
            
  
    Brünner Stadtrat beschließt, dass die Villa Tugendhat im Eigentum der Stadt bleibt
Tschechien Online, 20.3.2007
      Autor:     
  
    
    Tschechien Online - Ressort Kultur
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