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| | Panorama | 25.3.2008

Atompilz im Schwammerlparadies

Wenn es einen Preis für die langweiligste Sendung im tschechischen Fernsehen gäbe, wäre "Panorama" ein ganz heißer Kandidat: Zu einer Hintergrundmusik wie aus dem Supermarkt laufen Webcam-Aufnahmen aus allen möglichen tschechischen Erholungsgebieten, eingeblendet die aktuellen Temperaturen und Windverhältnisse, eine Dreiviertelstunde lang, jahrein, jahraus. Nur einmal tat sich in Panorama was: Am Sonntag, dem 17. Juni 2007, wurden kurz nach acht Uhr morgens Bilder einer Atombombenexplosion über dem Riesengebirge ausgestrahlt. Seither kennen auch TV- und Morgenmuffel wie ich die Sendung.

Was war geschehen? Eine Gruppe Aktionskünstler mit dem beziehungsreichen Namen Ztohoven - deutsch entweder “Raus von hier” (z toho ven) oder homophon mit anderer Betonung “100 Stück Scheiße” (sto hoven) - hatte das Webcam-System des Anbieters geknackt und einen riesigen Atompilz in Rübezahls ruhiges Revier gebeamt. In Eulenspiegels hic fuit Manier blendeten die Jungs noch die URL ihrer Website ein: www.ztohoven.com und gaben damit auch dem schläfrigsten Zuschauer einen Hinweis, dass hier etwas nicht ganz normal läuft.

Die Aktion brachte Ztohoven jede Menge Publicity. Im Dezember wurde der Gruppe der Nachwuchspreis (NG 33) der Prager Nationalgalerie verliehen, außerdem gab es viel Lob aus Künstlerkreisen. Allerdings handelte sich die Gruppe auch Ärger ein: Die Leitung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens erstattete Anzeige, weil das in Panorama hineingeschmuggelte Material angeblich geeignet war, Panik in der Bevölkerung auzulösen. Was als medienkritische Performance begonnen hatte, landete vor Gericht.

Heute wurde die Causa im Bezirksgericht von Trutnov verhandelt, das die sieben beschuldigten Mitglieder freisprach. Für die Angeklagten hatte unter anderem gesprochen, dass sich offenbar niemand in Panik versetzt gefühlt hatte. Der psychologische Gutachter sagte, dass der Atompilz “kaum dazu geeignet gewesen sei, jemanden zu erschrecken.” Die Bilder hätten ihn “nicht dazu gebracht, eine Notunterkunft aufzusuchen.” Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft sich das Recht vorbehalten hat, in Berufung zu gehen.

Externer Link: www.ztohoven.comwww.ztohoven.com

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