Brünn/Prag - Das Verfassungsgericht in Brünn hat das umstrittene Kirchengesetz für verfassungskonform erklärt, meldet die Nachrichtenagentur ČTK (Prag).
Das Gesetz, das 2005 von einer linken Parlamentsmehrheit aus Sozialdemokraten und Kommunisten verabschiedet worden war, regelt die Registrierung von Glaubensgemeinschaften und deren Organisationen.
Danach benötigen kirchliche Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Diakonie oder Caritas eine Genehmigung des Kultusministeriums. Der christdemokratische Minister ohne Portefeuille Cyril Svoboda bedauerte die Entscheidung des Gerichts. Die tschechische Bischofkonferenz erklärte, nun müsse man einen Weg finden, wie eine "Benachteiligung von Kirchen und Religionsgemeinschaften" trotz des bestehenden Gesetzes verhindert werden könne.
Gegen das Gesetz hatten 25 überwiegend christdemokratische und konservative Abgeordnete und Senatoren eine Verfassungsklage eingereicht. Sie waren der Ansicht, die Regelung schränke die Unabhängigkeit der Kirche zu stark ein. Auch die tschechische Bischofskonferenz und Vertreter anderer Religionsgemeinschaften hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen, weil es sie unter die "Vormundschaft des Staates" stelle. Der Prager Kardinal Miloslav Vlk hatte kritisiert, Glaubensgemeinschaften würden in Tschechien nun "wie Kleingärtnerverbände" behandelt. (nk)
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Rubrik: Politik |
12.11.2007
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Konservative Abgeordnete und Senatoren scheitern mit Klage vorm Verfassungsgericht
Tschechien Online, 12.11.2007
Autor:
Niels Köhler
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