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Tschechien OnlineTschechien Online | Rubrik: Panorama | 23.4.2006
Staatsanwältin: Schlägerquartett in Uniform handelte rechtmäßig

Prag - Vier inzwischen aus dem Dienst entlassene Polizisten aus Cheb, die bei der gewaltsamen Beendigung der Technoparty CzechTek im Juli 2005 im westböhmischen Mlýnec extrem hart gegen einer der Partyteilnehmer vorgegangen waren, werden strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen.

Die Pilsener Staatsanwältin Antonie Zelená machte sich die Auffassung der Inspektion des Innenministeriums zu eigen, die den Fall untersucht hatte, wegen des Verdachts, dass es sich bei dem Vorgehen der Polizisten um eine Straftat gehandelt haben könnte.

Ein Missbrauch der Amtsgewalt ist demnach nicht gegeben, vielmehr sei das Vorgehen der Beamten im Einklang mit dem Gesetz erfolgt. Dies berichtet die in Prag erscheinende Tageszeitung Právo.

Damit ist der Fall definitiv abgeschlossen, eine Beschwerde der bevollmächtigten Rechtsvertreterin des Geschädigten, Michaela Pavlíková, wurde abgewiesen.

Gerade die Videoaufnahmen der vier schwer bewaffneten Ordnungskräfte, die auf den am Boden liegenden wehrlosen 21-jährigen Partyteilnehmer Jan Pastrnek einprügeln und eintreten, hatten im vergangenen Jahr nach dem Großeinsatz gegen das Festival CzechTek eine Welle der Emotionen und Demonstrationen in Tschechien ausgelöst.

Die Staatsanwältin ist der Auffassung, dass der Einsatz gerechtfertigt gewesen sei, da sich der 21-Jährige unbefugt auf einem fremden Grundstück aufgehalten habe und der Aufforderung zum Verlassen des Geländes nicht nachgekommen sei, gibt Pavlíková die Position der Staatsanwältin wieder.

Sie selbst hatte argumentiert, dass ein rechtswidriges Verhalten ihres Mandanten nicht nachgewiesen sei. Der Staatsanwältin genügten jedoch die anderslautenden Zeugenaussagen der im Polizeikordon mitmarschierenden Kollegen der prügelnden Beamten, die gesehen haben wollen, wie der eine Glasflasche nach den Ordnungskräften geworfen hat.

Videoaufnahme "nicht objektiv"

Das Videoband ist nach Auffassung der Staatsanwältin nicht objektiv und aussagekräftig, wie Pavlíková mitteilt, weil es von schlechter Qualität sei und die Situation zudem nur aus einem bestimmten Winkel zeige. Der Einsatz sei zudem nicht brutal gewesen, weil der am Boden Liegende dann Verletzungen am Kopf davontragen hätte müssen.

Tatsächlich hatten Ärzte bei dem Geschädigten Jan Pastrnek zwei stabförmige Hämatome im unteren Rückenbereich festgestellt, die von einem zylinderartigen Gegenstand verursacht worden waren. Die Rechtsvertreterin von Pastrnek will nach eigenem Bekunden nun noch versuchen, die Oberste Staatsanwaltschaft in Prag in den Fall einzuschalten.

Auf die Unverhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes hatte der Ombudsmannn Otakar Motejl in seinem Abschlussbericht über die Ereignisse bei CzechTeku 2005 hingewiesen.

Bei dem Polizeieinsatz mit Tränengas und Wasserwerfern waren mehr als 100 Polizisten und Partyteilnehmer verletzt worden. (nk)

Themen: CzechTek 2005, Justiz, Polizeigewalt

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