Prag - Der tschechischen Hauptstadt eilt der Ruf voraus, ein "Kifferparadies" oder "Amsterdam des Ostens" zu sein. Der Grund ist die im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern weitaus liberalere Drogenpolitik Tschechiens.
Was dabei oft übersehen wird: Auch in der Tschechischen Republik sind Besitz und Konsum von sowie der Handel mit Drogen illegal. Die sogenannte Eigenbedarfsregelung lässt aber gewisse Freiheiten.
Wenn Touristen aus der ganzen Welt in Prager Straßen nach dem nächsten Coffeeshop fragen, möchte man ihnen gerne zurufen: Wir sind hier nicht in Amsterdam! Denn Amsterdam ist nicht nur die Stadt der Grachten und Fahrradfahrer, sondern auch die der Coffeeshops und des Kiffer-Tourismus. Die liberale Drogenpolitik in den Niederlanden lockt Jahr für Jahr zahllose Besucher auf einen Joint in die Coffeeshops. Kritiker sprechen auch von einer Politik des Wegschauens, denn eine vollständige Legalität bezüglich Cannabis ist selbst in Holland nicht gegeben.
Viele Touristen reisen wohl mit dem Irrglauben nach Prag oder in andere Teile der Tschechischen Republik, hier legale oder wenigstens geduldete öffentliche Cannabisverkaufsstellen finden zu können. Zwar gibt es hier einige sogenannte Growshops, die plakativ mit Hanfblättern im Schaufenster werben, doch jede Form von weichen oder harten Drogen sucht man in diesen Shops vergeblich. Denn im Gegensatz zu Holland, wo der Verkauf und Konsum von "weichen Drogen" in Coffeshops toleriert wird, wendet die Tschechische Republik ganz eindeutige Gesetze an – auch wenn diese nicht so streng sind, wie in einigen anderen Ländern der Europäischen Union.
Drogenbesitz ist ganz klar illegal
Konsum und Besitz von Haschisch und Marihuana ist ebenso illegal wie der Handel mit diesen Stoffen. Wird die Droge jedoch nur in kleineren Mengen und zum Eigenbedarf mitgeführt, tolerieren die Behörden dies in der Regel und lassen Milde walten. Der Besitz beziehungsweise Konsum wird in solchen Fällen als Ordnungswidrigkeit behandelt und dementsprechend abgestraft. Man muss mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 15.000 Kronen rechnen.
Doch wie viel Gras ist erlaubt? Das tschechische Gesetz unterscheidet zwischen kleinen Mengen zum Eigenbedarf und einer "größeren als geringeren Menge". Je nach sichergestellter Menge wird der Besitz also als Ordnungswidrigkeit oder eben Straftat behandelt. Die Mengenrichtwerte waren bis 2014 eher liberal ausgerichtet. Im April vergangenen Jahres trat jedoch eine klare Verschärfung der Regelung in Kraft.
Marihuana darf nun bis zu einer Trockenmasse von bis zu zehn Gramm, Haschisch bis zu fünf Gramm mitgeführt werden. Die Mengen entsprechen jeweils circa einem Gramm des reinen Wirkstoffs, gelten als geringe Mengen und fallen damit unter Eigenbedarf. Der Handel mit den psychoaktiven Drogen ist jedoch ohne Ausnahme illegal und wird auch strafrechtlich verfolgt und unter Umständen mit Freiheitsentzug geahndet. (dap)