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Tschechien OnlineTschechien Online | Rubrik: Politik | 30.12.2005
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Klage unzulässig

Straßburg/Prag - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage von 90 Sudetendeutschen abgewiesen, die gegen die Konfiszierung ihres Eigentums oder des Eigentums ihrer Vorfahren auf der Grundlage der Nachkriegs-Dekrete des tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Beneš geklagt hatten.

Das Gericht, das sich mit der Klage am 13. Dezember befasst hatte, bezeichnete die Klage als unzulässig. Darüber informierte gestern der Sprecher des tschechischen Justizministeriums Petr Dimun in einer Pressemitteilung.

Eine Gruppe Sudetendeutscher um den Kläger Josef Bergauer beanstandete vor allem, dass die Tschechische Republik nicht das tiefe Unrecht anerkannt habe, dass durch die Konfiszierungen verursacht worden war und keinen Ersatz für das enteignete Eigentum gewährt habe. Im Dezember 1945 schätzten tschechoslowakische Stellen den Wert des enteigneten deutschen Eigentums auf einen Wert von 300 Milliarden Kronen. Der Historiker Ján Mlynárik behauptet allerdings, dass die Sudetendeutschen in der Tschechoslowakei Eigentum im Wert von 800 Milliarden tschechoslowakischen Kronen zurückgelassen haben.

Der Rechtsanwalt Thomas Gertner, der die Klägerseite vertrat, hatte schon im vergangenen Jahr behauptet, dass die Konfiszierungen nach dem Zweiten Weltkrieg den Europäischen Abkommen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten widersprächen.

Das Gericht in Straßburg wies allerdings darauf hin, dass keiner der Kläger Restitutionsansprüche geltend gemacht und sich dann im Falle einer Abweisung der Klage vor staatlichen Organen und ordentlichen Gerichten der Tschechischen Republik an das tschechische Verfassungsgericht gewandt habe.

Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Klagen, die sich auf die Verletzung des Abkommens zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten beriefen unzulässig seien, da die Konfiszierungen unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg stattgefunden hätten, also lange bevor das Abkommen und dessen Protokolle für die Tschechische Republik Rechtskraft erlangt hätten. (nk)

Themen: Beneš-Dekrete, Sudetendeutsche, Justiz

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