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Rubrik: Karriere | 14.5.2013
Lebensbedingungen in Tschechien

Geburt
Jedes geborene Kind erhält eine Geburtsurkunde. Diese Geburtsurkunde wird vom Matrikelamt (Standesamt) ausgestellt. Matrikelämter sind die Gemeinde- und Stadtämter sowie beauftragte Gebiets- und Ortsämter. Das geborene Kind ist automatisch bei der Krankenkasse versichert, bei der seine Mutter versichert ist. Die Eltern können jedoch die Krankenkasse ihres Kindes wechseln.

Das Kind wird tschechischer Staatsbürger, wenn mindestens einer seiner Elternteile die tschechische Staatsangehörigkeit hat.
 
Eheschließung
Jede Person, die ledig ist und das Alter von 18 Jahren erreicht hat, kann eine Ehe schließen. Personen, die jünger als 18 Jahre sind, können nur mit Erlaubnis des Gerichts eine Ehe schließen. Eine Eheschließung ist nicht erlaubt zwischen nahen Verwandten, zwischen einer Person und einem Elternteil, zwischen einem Adoptivkind und seinen Adoptiveltern. Nach der Eheschließung wird den Eheleuten eine Heiratsurkunde ausgestellt.

Eine Ehe kann auf dem Gebiet der Tschechischen Republik durch standesamtliche oder kirchliche Trauung geschlossen werden. Wenn die Personen eine kirchliche Trauung schließen wollen, muss eine Bescheinigung des Matrikelamts über die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen für die zu schließende Ehe beschafft werden.

Eine registrierte Partnerschaft ist die ständige Gemeinschaft zweier Personen gleichen Geschlechts, die auf die durch das Gesetz Nr. 115/2006 GBl. über die registrierte Partnerschaft festgelegte Art und Weise entstanden ist. Bedingung ist, dass zumindest einer der Partner Bürger der Tschechischen Republik ist. Eine solche Partnerschaft dürfen nicht eingehen nähere Verwandte, Geschwister und Personen, die jünger als 18 Jahre sind.
 
Tod
Eine Person sollte ein Testament hinterlassen, in dem die Eigentumsangelegenheiten geregelt werden. Wenn eine Person ohne Testament verstirbt, entscheidet das Gericht über die Aufteilung des Vermögens des Verstorbenen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen können einen finanziellen Zuschuss zur Deckung der mit dem Begräbnis verbundenen Kosten erhalten. Die Witwe/der Witwer und ihre/seine Kinder können Zuwendungen aus der Sozialversicherung erhalten. Diese Zuwendungen heißen Witwen-/Witwerrente und Waisenrente.

Themen: Lebensbedingungen, Behörden
Zuletzt aktualisiert: 8.10.2020

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