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Tschechien OnlineTschechien Online | Rubrik: Wirtschaft | 23.3.2007
Wettbewerbsrechtliche Bestimmungen könnten gegen EU-Recht verstoßen

Brüssel/Prag - Konkret geht es um einzelne Bestimmungen des tschechischen Gesetzes zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs. Sie regeln die Sanktionsmöglichkeiten des tschechischen Kartellamtes (ÚOHS).

So werden nach Ansicht der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes die Sanktionsmöglichkeiten des tschechischen Kartellamts durch diese Bestimmungen in einem erheblichen Maße eingeschränkt.

Das gilt insbesondere für die Sanktionsmöglichkeiten bei Kartellbildungen und bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen großer Markteilnehmer auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation.

Die Möglichkeit der Kartellaufsichtsbehörde die europäischen Regelungen zum Schutz des Wettbewerbs anzuwenden, sei ein wesentlicher Bestandteil der Reformen des europäischen Wettbewerbsrechts, so Kroes.

Die EU-Kommission forderte die Tschechische Republik schon im Jahre 2006 auf, zu den fraglichen Wettbewerbsregelungen Stellung zu nehmen. Daraufhin verpflichtete sich die Tschechische Republik mit einer Ergänzung des Wettbewerbsrechts, die europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Diese Umsetzung erfolgte nach Ansicht der Kommission allerdings nicht in dem gewünschten Maße.

Die Tschechische Republik hat nun zwei Monate Zeit, um die beanstandeten Bestimmungen an die Vorgaben aus Brüssel anzupassen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so könnte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einleiten, meldet die tschechische Nachrichtenagentur ČTK (Prag).

Bereits am Donnerstag unterzeichnete der tschechische Präsident Václav Klaus eine entsprechende Gesetzesänderung, die dem tschechischen Kartellamt die Sanktionsmöglichkeiten auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation einräumt. Der Behörde wurden diese Kompetenzen vor zwei Jahren entzogen. (gp/nk)

Themen: ÚOHS, EU-Kommission
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