Prag - Die tschechische Regierung hat beschlossen, die Mobilitätsbeschränkungen und das generelle Ausreiseverbot für tschechische Bürger ab Freitag, dem 24. April aufzuheben.
Das gab Gesundheitsminister Adam Vojtěch (parteilos, für ANO) am späten Donnerstagabend auf einer vom öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehen (ČT) live übertragenen Pressekonferenz nach einer Kabinettssitzung der tschechischen Regierung bekannt.
Zugleich wurde das bislang bestehende Kontaktverbot gelockert. Ab Freitag dürfen sich in Tschechien wieder Menschen in Gruppen von bis zu zehn Personen im freien öffentlichen Raum bewegen, und nicht wie bisher in Grupen von maximal zwei Personen.
Die tschechische Regierung hatte den freien Personenverkehr ab dem 16. März verboten. Ausnahmen galten nur für den Weg zur Arbeit (Pendler), notwendige Reisen zur Familie, für Grundbedürfnisse oder zu medizinischen Einrichtungen.
Harte Corona-Maßnahmen in Tschechien zeigen Wirkung
Die Lockerungen der bisherigen Mobilitäts- und Kontaktbeschränkungen begründete Adam Vojtěch mit der sehr guten epidemiologischen Situation hinsichtlich der Ausbreitung des Coronavirus in Tschechien.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden bislang 7.138 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet, 210 Menschen starben mit oder an dem Virus (Stand: 23.4.2020, 17 Uhr).
Der von Regierung und Virologen befürchtete Anstieg an Neuinfektionen als Folge der Osterfeiertage blieb bislang jedoch aus. So wurden am gestrigen Mittwoch landesweit nur noch 99 Neuinfektionen verzeichnet, und das, obwohl die Zahl der getestenen Personen mit 8.807 an einem Tag durchgeführten Tests ein absolutes Rekordhoch erreichte.
Gericht: Lockdown fehlt Rechtsgrundlage
Der tschechische Gesundheitsminister informierte auf der Pressekonferenz zudem über die Öffnung von Universitäten für alle Studenten sowie die Absicht der Regierung, den am 11. März ausgerufen Notstand zu verlängern. Hintergrund dafür ist ein heute ergangenes - rechtskräftiges - Gerichtsurteil eines Prager Gerichts.
Mit Wirkung vom 27. April hob das Gericht vier grundlegende Maßnahmen zur Einschränkung der Freizügigkeit, des Einzelhandels und der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie auf. Dem Urteil zufolge sind sie gesetzwidrig, weil die tschechische Regierung sie nicht nach dem Krisengesetz verabschiedet hatte, sondern nur als außerordentliche Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Die Regierung hat nun bis Montag Zeit, die Maßnahmen in anderer Rechtsform zu erlassen.
Die generelle Schließung der Grenzen für Ausländer zur Einreise nach Tschechien war bei der heutigen Kabinettssitzung offenbar kein Thema und bleibt bis auf Ausnahmen bis auf Weiteres unverändert bestehen. (nk)