Dresden/Prag - In den späten Abendstunden des 24. November 2015 kontrollierten Pirnaer Zöllner einen Leipziger Pkw, der über Bahratal aus Tschechien einreiste.
Wie eine Sprecherin des Hauptzollamt Dresdens mitteilte, wurden bei der Durchsuchung des Kofferraums vier Schlagringe, ein Sortiment Feuerwerkskörper und insgesamt 80 einzeln verpackte Taschenlampen gefunden.
Der 33-jährige Fahrer bekannte sich zu diesen Waren. Allerdings verfügten die Taschenlampen nicht nur über ihre eigentliche Funktion, sondern sind ebenso als Elektroschocker einsetzbar. Bei der genauen Sichtung zählten die Zöllner zehn Geräte mit 10.000 Watt und 70 Elektroschocker mit 50.000 Watt.
Waffengesetz verbietet Waffen, die nicht als solche erkennbar sind
Der Fahrer gab an, die Taschenlampen auf Bestellung seiner Kumpels gekauft und von der Elektroschockfunktion keine Ahnung gehabt zu haben. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren nicht nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Schlagringe, Feuerwerkskörper und Elektroschocker wurden sichergestellt.
Das Waffengesetz verbietet diese Elektroschocker, da sie nicht als Waffe erkennbar sind. Laut Anlage 2 dieses Gesetzes sind Waffen verboten, "die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind".
Zum anderen müssen derartige Elektroimpulsgeräte ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen.
Allein der Besitz eines solchen Gerätes ist eine Straftat, für die das Waffengesetz Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder empfindliche Geldstrafen vorsieht. (nk)