Prag - 16 Jahre nach Beginn des Sorgerechtsstreits ist gestern im Fall des geschiedenen Ehepaars Radka und Luboš Patera ein Urteil gefallen - der Fall wurde vom Stadtgericht in Ústí nad Labem für abgeschlossen erklärt und zu den Akten gelegt.
Der Grund: Der Sohn, um den sich die Eheleute gestritten hatten, wurde vergangene Woche volljährig.
Kritiker des tschechischen Justizsystems sehen in dem Fall ein Beispiel für die langsame Arbeit der Gerichte. Der Fall, in dem es 16 Jahre lang zu keinem rechtskräftiger Entscheidung gekommen war, lag zwischenzeitlich sogar beim Brünner Verfassungsgericht, dessen Richter jedoch zu dem Schluss kamen, dass beide Elternteile des Kindes die Prozessverzögerungen zu verantworten hätten.
Dies sei allerdings keine Entschuldigung für die Untätigkeit der Richter, so das Urteil des Verfassungsgerichts. Es hatte den Fall als „Schande für die Justiz“ bezeichnet und daher das zuständige Gericht in Ústí angewiesen, den Fall Patera schneller zu bearbeiten.
Entschädigungsklagen in Straßburg gegen die Tschechische Republik
Beide Elternteile hatten auch Klage auf Entschädigung beim Europäischen Gericht für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Während Luboš Patera bisher noch keinen Erfolg mit seiner Klage gehabt hat, wurde seiner geschiedenen Frau Radka vor zwei Jahren die Entschädigungssumme von 9000 Euro zugesprochen.
Der Fall Patera ist dabei in Tschechien kein Einzelfall. So hat Luboš Patera etwa die Vereinigung "Spravedlnost dětem" (Gerechtigkeit für Kinder - www.iustin.cz) gegründet, der sich die Rechte von Kindern, Eltern und Großeltern in Scheidungsfällen auf die Fahnen geschrieben hat.
Beim Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte liegen inzwischen die Beschwerden von Dutzenden weiteren Eltern, die beklagen, dass die tschechischen Gerichte ihre Sorgerechtsstreitfälle verschleppen.
Das Europäische Gericht für Menschenrechte hat diesen Klägern insgesamt bereits etliche Tausend Euro Entschädigungsgeld zugesprochen. Allein in den vergangenen sechs Monaten hatten vier tschechische Elternteile mit ihrem Anliegen in Straßburg Erfolg. Die Entschädigung muss ihnen der tschechische Staat zahlen. (gp/nk)